Zum Thema Bednard und deutscher Pass:
Ich hatte mich seit dem Aufkommen des Bitte melde Dich an, um diesen Link zu sehen. am 16.05.2025 ja schon länger und öfter mit diesem Thema beschäftigt und dazu im Netz recherchiert, und kam dabei eigentlich immer zu demselben Ergebnis, das ich im Haukeland- und im Bednard-Thread am 25.05. und am 31.07. so gepostet hatte:
Vor diesem Hintergrund muss man dann vielleicht auch das Gerücht um Ryan Bednard betrachten, der ja angeblich "gute Chancen" auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben "könnte". So richtig scheint aber niemand zu wissen, warum eigentlich. Dass sein Geburtsort in Michigan vor rund 200 Jahren u.a. von deutschen Siedlern gegründet wurde, ist jedenfalls sicher nicht ausreichend.
Und sollte eines seiner Elternteile zum Zeitpunkt seiner Geburt deutscher Staatsangehöriger gewesen sein (das wäre die erforderliche Voraussetzung), dann hätte er weit mehr als nur "gute Chancen". Deswegen irritieren mich diese vagen Aussagen.
Bei Bednard geht es ja nicht um Einbürgerung nach langjährigem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland mit Sprach- und Einbürgerungstest etc., sondern um Staatsangehörigkeit durch Abstammung. Und dafür gilt laut Auswärtigem Amt prinzipiell die Regelung, dass eines der Elternteile von Bednard zum Zeitpunkt dessen Geburt deutscher Staatsangehöriger gewesen sein muss: <Bitte melde Dich an, um diesen Link zu sehen.>
Und irgendwie dachte ich mir die ganze Zeit (und denke immer noch) "Verdammte Hacke, das kann doch nicht so schwierig festzustellen sein, ob sein Vater oder seine Mutter zum Zeitpunkt seiner Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft besessen haben!". Mindestens seine noch lebenden Eltern selbst werden das ja wohl wissen, dann fragt man die, und dann weiß man es doch, ob eine Chance auf den deutschen Pass auf dieser rechtlichen Grundlage besteht oder nicht.
[Einschub: Wie in den Zitaten oben und auch andernorts schon gesagt, um "Einbürgerung" geht es hier nicht, das ist ein komplett anderes Verfahren mit ebenso komplett anderen Voraussetzungen, die Bednard sowieso nicht erfüllt (Aufenthalt 5 Jahre etc. pp.). Da ist leider auch die Presse (RP) in der Wortwahl nicht präzise. Es geht bei Bednard ausschließlich um die Frage der "automatischen" Vererbung der deutschen Staatsbürgerschaft und um nichts anderes.]
Dann kam Ende Juli die Info, dass lediglich der Großvater von Bednard als Deutscher – und zwar noch vor Geburt der Mutter von Bednard – in die USA ausgewandert ist. Rechnen wir mal ganz grob 40 Jahre von Bednards Geburtsjahr 1997 zurück, kann das ja kaum später als 1957 gewesen sein (davon ausgehend, dass Bednards Mutter in den USA geboren wurde, dort aufgewachsen und um die 20 bei Bednards Geburt gewesen ist).
Wir müssen also davon ausgehen, dass weder der Vater (der ja eh US-Amerikaner ist) noch die Mutter von Bednard die deutsche Staatsbürgerschaft zum Zeitpunkt seiner Geburt besessen haben. Anderenfalls hätte Bednard nämlich längst den deutschen Pass, weil Automatismus und somit Selbstläufer. Haken dran, Stempel drauf, Fall erledigt.
Die (auch für mich) nicht abschließend geklärten Fragen sind allerdings, ob a) der Großvater von Bednard durch Auswanderung und den damit verbundenen Erwerb der US-amerikanischen Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren hat, und b) selbst wenn nicht, ob seine nach wie vor geltende deutsche Staatsbürgerschaft auf seine Tochter automatisch vererbt wurde oder hätte übertragen werden können (und ob das auch geschehen ist). Ab diesem Punkt wurde es mir dann zu unübersichtlich, aber dieser Weg wäre m.W. der einzig denkbare.
Von daher war ich aufgrund dieser so komplizierten wie (für Laien wie mich) unklaren Fakten- und Rechtslage seit jeher skeptisch, dass Bednard "mal eben" die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung erhalten könne. Aber ein Anwalt (angeblich kümmert sich ja ein Anwalt von Bednard um die Angelegenheit) müsste das recht flugs wissen oder klären können.
Ich habe mir mal den "Spaß" gemacht, ChatGPT zu diesen Punkten zu befragen:
Antwort von ChatGPT auf die Frage: "Wenn ein deutscher Staatsangehöriger 1957 in die USA ausgewandert ist und die US-amerikanische Staatsbürgerschaft angenommen hat, hat er dann automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren?"
Ja – nach der damaligen Rechtslage hat er die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren, wenn er 1957 die US-amerikanische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung angenommen hat.
Grundlage:
- § 25 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) in der damals geltenden Fassung: Ein Deutscher verliert die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag (z. B. durch Einbürgerung), sofern nicht vorher eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt worden ist.
- Eine Beibehaltungsgenehmigung (heute: „Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 StAG“) gab es 1957 auch schon, war aber damals wie heute ein Ausnahmefall und musste vor Einbürgerung beantragt und genehmigt werden.
Da es sehr unwahrscheinlich ist, dass jemand 1957 in den USA vor der Einbürgerung eine Beibehaltungsgenehmigung aus Deutschland beantragt hat, gilt in aller Regel:
👉 Mit der Annahme der US-Staatsbürgerschaft 1957 ging die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren.
Das sieht also schon mal schlecht aus (den Großvater und die mögliche Vererbung der deutschen Staatsbürgerschaft auf Bednards Mutter betreffend). Fraglich ist aber immer noch, ob er zum Zeitpunkt der Geburt von Bednards Mutter bereits US-Amerikaner (oder noch Deutscher) war:
Antwort von ChatGPT auf die Frage: "Kann ein US-amerikanischer Staatsangehöriger, der 1997 in den USA geboren wurde und dessen Großvater mütterlicherseits die deutsche Staatsbürgerschaft besessen hat, als der Großvater weit vor dessen Geburt in die USA ausgewandert ist, alleine aus diesem Grund die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung erhalten, obwohl keines seiner Elternteile zum Zeitpunkt seiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat?"
Nein – in dem von dir beschriebenen Fall würde die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch durch Abstammung (ius sanguinis) auf das Enkelkind übergehen.
Ich erkläre dir, warum:
Grundprinzip
- Nach deutschem Recht wird die Staatsangehörigkeit grundsätzlich nur von den Eltern auf die Kinder weitergegeben (§ 4 Abs. 1 StAG).
- Voraussetzung: Mindestens ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes deutscher Staatsangehöriger sein.
Rolle der Großeltern
- Eine direkte Ableitung von Großeltern auf Enkelkinder gibt es nicht.
- Das heißt: Wenn die Mutter des Betroffenen nicht selbst Deutsche war, kann auch deren Kind (geboren 1997) die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erben.
Auswanderung des Großvaters
- Wenn der Großvater schon vor der Geburt der Mutter in die USA ausgewandert ist, stellt sich die Frage, ob er bei der Geburt der Mutter noch deutscher Staatsbürger war.
- Viele Auswanderer haben durch Einbürgerung in den USA damals automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Falls das der Fall war, konnte die Mutter sie nicht erben.
- Ohne deutsche Mutter (oder deutschen Vater) besteht für das 1997 geborene Kind keine Anspruchsgrundlage.
Fazit
Allein der Umstand, dass der Großvater mütterlicherseits einmal deutscher Staatsbürger war, reicht nicht aus.
Der US-Staatsangehörige von 1997 hätte die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn seine Mutter oder sein Vater selbst Deutsche waren, als er geboren wurde.
👉 Allerdings gibt es ggf. Möglichkeiten einer Einbürgerung (§ 14 StAG – Wiedereinbürgerung von Nachkommen ehemaliger Deutscher), wenn es um Ausbürgerung im Zusammenhang mit NS-Unrecht oder besondere Fälle geht.
Die einzige erkennbare Chance wäre somit: Bednards Großvater war noch Deutscher (und noch nicht US-Amerikaner), als Bednards Mutter geboren wurde. Diese hätte dann wahrscheinlich die deutsche Staatsbürgerschaft von ihm geerbt, aber dann stellt sich die nächste Frage:
Antwort von ChatGPT auf die Frage: "Verliert eine deutsche Staatsbürgerin, die einen US-Amerikaner heiratet, dadurch ihre deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie in diesem Zuge auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft annimmt bzw. beantragt?"
Das kommt darauf an, wie die US-Staatsbürgerschaft erworben wird.
- Heirat allein: Eine deutsche Staatsbürgerin verliert durch die Heirat mit einem US-Amerikaner nicht automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Auch ein „automatischer“ Erwerb der US-Staatsangehörigkeit durch Heirat gibt es schon lange nicht mehr.
Einbürgerung in den USA:
Wenn die deutsche Staatsbürgerin nach der Heirat aktiv die US-Staatsbürgerschaft beantragt (z. B. über die „Naturalization“ nach Green Card oder verkürzte Frist für Ehepartner von US-Bürgern), dann würde sie nach deutschem Recht grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren (§ 25 StAG).
➝ Ausnahme: Wenn sie vor der Annahme der US-Staatsbürgerschaft eine Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 Abs. 2 StAG bei den deutschen Behörden beantragt und erhält, darf sie die US-Staatsbürgerschaft annehmen, ohne die deutsche zu verlieren.
👉 Kurz gesagt:
- Heirat allein = keine Auswirkung auf die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Annahme der US-Staatsangehörigkeit ohne Beibehaltungsgenehmigung = Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
- Mit Beibehaltungsgenehmigung = Doppelstaatsbürgerschaft möglich.
Das sind jedenfalls die durchaus komplizierten Themen und Fragen, um die es bei Bednard geht. Wahrscheinlich auch zu kompliziert für ein solches Eishockey-Forum, aber ich dachte, ich lege es trotzdem mal dar.
Tendenz jedenfalls, bei aller Vorsicht, die man ChatGPT gegenüber walten lassen sollte: Eher unwahrscheinlich, dass Bednard einen deutschen Pass bekommt.
Und jedenfalls reicht es nicht, einen guten Draht zum OB und/oder in die Verwaltung zu haben. Auch dort wird man die Rechts- und Faktenlage nicht beugen können und wollen (und dürfen sowieso nicht).
Was zur fundierten Beurteilung leider fehlt, sind einige der o.g. Fakten. Und was mich wundert, ist, dass die DEG selbst sich damit gar nicht näher beschäftigt zu haben scheint. Aber das deckt sich immerhin mit der sinngemäßen Aussage "Wir haben Bednard so oder so verpflichtet, völlig unabhängig vom deutschen Pass".
Dann muss einen das natürlich auch nicht weiter interessieren… (Nur sitzt im schlechteren Fall dann ein AL-Angreifer halt auf der Tribüne)
Und dann haben wir noch die klare Aussage vom 30.07. auf der DEG-Homepage, dass die Bitte melde Dich an, um diesen Link zu sehen.. Demnach müsste ja alles klar sein (aber was konkret ist erfüllt?), deckt sich aber nicht mit jüngeren und eher unklaren Aussagen in Gesprächen und auf der PK.