Beiträge von myfreexp

    Wird er nicht eingebürgert, dann wird er auch nicht lizensiert.

    Entweder ist er Deutscher durch Abstammung, oder er ist es nicht. Eingebürgert werden kann er wie gesagt nicht.

    Ich gehe auch davon aus, dass er am ersten und vielleicht auch am zweiten Wochenende noch nicht lizenziert wird, wenn er bis dahin keinen deutschen Pass hat. Aber viel länger wird man nicht warten können, der Gesichtsverlust für ANRA wäre zu groß.

    Die Kommunikation macht doch Sinn seitens der DEG. Hätte man gesagt, man plant nur mit Ihm, wenn er den Pass bekommt, hätte man das Thema doch direkt sehr groß gemacht in der Öffentlichkeit. Ferner macht es doch Sinn genau so zu kommunizieren und im Zweifel einen Vertrag aufzulösen (ob nu mit oder ohne Klausel).

    Nur um sicherzugehen, dass ich das richtig verstehe:

    Niederberger verkündet öffentlich und wörtlich auf einer PK "wir haben von vorneherein gewusst, dass wir ihn haben wollen, sowohl als nicht-deutscher Spieler aber natürlich auch als deutscher Spieler", Amann sagt im persönlichen Gespräch sinngemäß dasselbe.

    Und Du sagst jetzt, das meinen die gar nicht so, sagen somit nicht die Wahrheit, sondern wollen stattdessen den Vertrag auflösen, wenn das mit dem deutschen Pass doch nicht klappen sollte? Ernsthaft?

    Wenn Du das wirklich meinst, dann "macht" das nicht nur nicht Sinn (wie ich diese Formulierung "Sinn machen" hasse), sondern ist eine Räuberpistole sondergleichen. Ich jedenfalls gehe davon aus, dass ANRA uns in der Causa Bednard nicht einen Bären aufbindet, sondern dass er selbstverständlich auch dann lizenziert und für die DEG spielen wird, wenn er keinen deutschen Pass erhalten sollte. Der Zeitpunkt ist allerdings fraglich.

    Ganz abgesehen davon, dass man einen Vertrag nicht "mal eben" einseitig auflösen kann. Und dass Bednard eine Klausel, dass das doch möglich wäre, falls er keinen deutschen Pass erhält, unterschrieben hat und dann erstmal auf der Straße stehen würde, halte ich für unwahrscheinlich bis undenkbar.

    Ich sehe es genau wie viele hier. Eine AL auf der TW Position kann man sich nicht leisten. Zumal man ehrlicherweise dann auch einen absoluten Unterschiedsspieler auf der Position haben müsste. Den erkenne zumindest ich nicht in Ryan Bednard.

    Ich weiß nicht, ob das viele und wieviele so sehen und kann mich zu Bednards Leistungsvermögen nicht fundiert äußern, aber ich kenne andere, die ihn für einen Top-Torhüter und seine Verpflichtung für absolut unverzichtbar halten.

    Zumindest sind deine "Indizien' für deine Vermutung, dass die Vorraussetzungen nicht erfüllt sein könnten, extrem dünn und jedenfalls auch keine Belege!

    Ich habe nicht von Indizien gesprochen, das war deg337 (siehe oben Post von fl0wn). Ich kenne auch keine Indizien (außer dem, dass die DEG auf konkrete Fragen ausweichend bis nicht antwortet).

    Ich habe auch nicht behauptet, dass Bednard keinen deutschen Pass bekommt. Sondern die Voraussetzungen dafür genannt und gesagt, dass wir einige Fakten nicht kennen.

    Aus meiner Sicht ergäbe es keinen Sinn den Vorgang einzuleiten und mitzuteilen, dass man zuversichtlich ist den Pass bald zu erhalten, sollten Zweifel an den klaren Vorraussetzungen bestehen!

    Es hat niemand mitgeteilt, "dass man zuversichtlich ist den Pass bald zu erhalten". Aber ich will mich nicht wiederholen, was Niederberger gesagt hat, habe ich weiter oben wörtlich zitiert. Die Voraussetzungen mögen klar sein (wobei die eher kompliziert sind), die Fakten möglicherweise nicht.

    Du stellst über mehrere Seiten die These auf, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder sein könnten

    Ich stelle keine Thesen auf, sondern stelle konkrete Fragen. Und höre und lese statt konkreter Antworten nur ausweichende und nichtssagende Aussagen. Von der DEG, und auch von Dir.

    Das ist der Stand. Wenn Du behauptest, alles sei klar und es ginge nur noch um den Zeitpunkt, dann muss schon mehr kommen als die reine Behauptung ohne Quelle und Beleg.

    Der Widerspruch ist einfach, dass so ein Prozess einfach Monate dauert, selbst wenn alle Vorraussetzungen erfüllt sind!

    Das ist doch bekannt. Aber es geht um Letzteres ("selbst wenn alle Vorraussetzungen erfüllt sind"). Und lass doch mal das Doppel-"r" weg, wie kommt man darauf?

    Also konkret:

    • War der Großvater von Ryan Bednard zum Zeitpunkt der Geburt seiner Tochter überhaupt noch Deutscher? Denn wenn nicht, kann er die deutsche Staatsbürgerschaft auch nicht an die Tochter vererbt haben.
    • War deshalb die Tochter des Großvaters (also die Mutter von Ryan Bednard) zum Zeitpunkt dessen Geburt also tatsächlich Deutsche?

    Wenn Du dazu konkrete Infos hast, lass hören. Dann reden wir weiter.

    1. Wenn die deutsche Staatsangehörigkeit wirksam weitergegeben wurde

    Das ist – wie längst und mehrfach ausgeführt – aber doch der entscheidende Punkt. Und zwar vererbt an einen der Elternteile von Ryan Bednard, nicht an Ryan Bednard direkt (das funktioniert nicht):

    • Eine direkte Ableitung von Großeltern auf Enkelkinder gibt es nicht. […]

    Allein der Umstand, dass der Großvater mütterlicherseits einmal deutscher Staatsbürger war, reicht nicht aus.

    Also setzt das voraus, dass der Großvater von Ryan Bednard zum Zeitpunkt der Geburt des Vaters oder der Mutter von Ryan Bednard überhaupt noch Deutscher gewesen ist. Was er aber nicht gewesen sein kann, wenn er inzwischen bereits die US-amerikanische Staatsangehörigkeit angenommen haben sollte (weil Deutschland zum damaligen Zeitpunkt keine Doppel-Staatsbürgerschaften zugelassen hat).

    Welche Fakten hast du also zum konkreten Fall Bednard? Wie lange die Verfahren dauern, ist im Moment nicht das Thema, sondern ob überhaupt die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Dein Elternteil (Mutter/Vater) muss Deutscher gewesen sein.

    Dann bist du automatisch Deutscher und musst nur den Nachweis erbringen.

    Ich sage die ganze Zeit nichts anderes. Wo also ist der Widerspruch? Verstehst Du eigentlich, was ich geschrieben habe?

    Kann jmd.hier in der Runde erklären, warum es scheinbar keinen DEG Beirat mehr gibt? Auf der Homepage ist dazu nichts mehr zu finden.

    Gute Frage!

    Zumindest ist im Handelsregister nach wie vor die letzte aktuelle Fassung des Gesellschaftsvertrages vom 23.05.2024 zu finden, in der der Beirat in § 8 als Organ der Gesellschaft definiert wird (Vertrag im Anhang). Was nicht ausschließt, dass es mittlerweile eine Änderung des Vertrages gegeben haben kann, die im Handelsregister nur noch nicht sichtbar ist. Was ich aber für nicht sehr wahrscheinlich halte.

    Gleichwohl dauern solche Prozesse bisweilen, die Bestellung der neuen Geschäftsführer Amann und Niederberger zum 01.05.2025 wurde auch erst am 03.09.2025 auf Bitte melde Dich an, um diesen Link zu sehen. veröffentlicht. Wüsste aber nicht, warum man den Beirat hätte abschaffen wollen, dessen Einfluss war eh recht begrenzt.

    Was die DEG-Homepage betrifft, so stellt sich das so dar:

    • Der letzte auf Bitte melde Dich an, um diesen Link zu sehen. abrufbare Stand, bei dem das Untermenü "Beirat" noch im Menü "Club" vorhanden war, ist der vom 09.01.2025 um 09:16:39 Uhr:
      Bitte melde Dich an, um diesen Link zu sehen.
    • Klickt man dort auf "Beirat", kommt man dort zu einem Stand vom 11.12.2024 um 10:11:43 Uhr:
      Bitte melde Dich an, um diesen Link zu sehen.
      Das ist auch der letzte Zeitpunkt, den man findet, an dem die Beirat-Seite Bitte melde Dich an, um diesen Link zu sehen. noch existiert hat.
    • Beim nächsten Stand vom 22.01.2025 um 21:24:46 Uhr ist dieser Menüpunkt schon nicht mehr vorhanden (und die Seite "Bitte melde Dich an, um diesen Link zu sehen." selbst auch nicht mehr):
      Bitte melde Dich an, um diesen Link zu sehen.

    Also hat man irgendwann zwischen dem 09.01.2025 und dem 22.01.2025 beschlossen, sowohl den Menüpunkt als auch die Seite "Beirat" von der DEG-Homepage zu entfernen. Warum auch immer. :dontknow:

    Der letzte Stand vom 11.12.2024 sieht jedenfalls so aus:

    Bitte melde Dich an, um diesen Anhang zu sehen.

    Vielleicht kann Peter Kluth dazu etwas sagen.

    fl0wn: Sehe ich prinzipiell auch so (wobei das mit den verlorenen Spielen noch nicht ausgemacht ist).

    Aber ob es "so unrealistisch" ist, wissen wir ja auch nicht und ist nur eine (wenn auch wahrscheinliche) Annahme. Jedenfalls passen die Äußerungen der DEG überwiegend nicht zu "Pass ist sicher, nur der Zeitpunkt ist ungewiss".

    Und vielleicht gibt es noch irgendwelche Sonder- und Härtefallregelungen, die ich nicht kenne. Ich habe nur den Regelfall beleuchtet.

    Ups, da weiß jemand mehr, als der Rest.....

    Und vor allem mehr als die DEG.

    Es belustigt mich schon, dass hier einige nicht glauben, dass Bednard die grundsätzlichen Vorraussetzungen erfüllt.

    Der einzige Punkt wird nicht sein ob, sondern wann er den Pass bekommt.

    Wenn Du so genau Bescheid weißt, dann sag doch mal konkret, welche Voraussetzungen Deiner Kenntnis nach erfüllt sind.

    Die einzige Voraussetzung und Grundlage, um die es nach Lage der Dinge nur gehen kann, ist die Frage, ob eines seiner Elternteile (in dem Fall wohl die Mutter) zum Zeitpunkt seiner Geburt Deutsche(r) war oder nicht. Wenn das so war, wird das ja leicht festzustellen sein, denn seine Eltern werden das ja wissen. Und dann kann man (also die DEG) das auch mal klar sagen, dann wäre das Thema doch längst durch.

    Sie sagt es aber nicht. Sie sagt ja noch nicht einmal, auf welcher Rechtsgrundlage – ob auf der oben genannten oder einer anderen – Bednard Anspruch auf den deutschen Pass haben soll. Auf konkrete Rückfragen in Gesprächen und auf Pressekonferenzen kommen nur unverbindliche, ausweichende und unkonkrete "Antworten". Und es ist immer nur vom Großvater die Rede, nicht aber von den Eltern. Großvater alleine reicht aber nicht (siehe mein vorheriger Post).

    Es war schon sehr irritierend, wie abweisend RA vor der Auftakt-PK am 20.08. jegliche Frage dazu nicht nur nicht beantworten wollte, sondern sich entschieden dagegen gewehrt hat, sich die Einleitung zur Frage überhaupt bis zum Ende anzuhören. Das Thema war ihm sichtlich unangenehm.

    Wörtliches Zitat AN von der PK selbst (im Video ab 44:13):

    Ja, wir wussten von vorneherein wie die Situation mit Ryan ist. Wir sind im Prozess, der Prozess läuft, und äh … wir haben von vorneherein gewusst, dass wir ihn haben wollen, sowohl als nicht-deutscher Spieler aber natürlich auch als deutscher Spieler, und die Zeichen sind weiterhin in die richtige Richtung aus unserer Sicht. Aber wir können nicht irgendwelche Dinge vorweggreifen und das wollen wir auch nicht, und sollte das Okay bald kommen (das was wir uns wünschen, dass es bald kommt), simma happy. Aber mehr kann ich dazu und möchten wir dazu momentan auch nicht sagen.

    Klingt das wie "Der einzige Punkt wird nicht sein ob, sondern wann er den Pass bekommt"? Sicher nicht. Und genauso unscharf und unkonkret war es schon in der Medienrunde am 25.06. (vor dem Kabinen-Fantalk).

    Ich habe ChatGPT eine weitere Frage gestellt (bzgl. der Geburt von Bednards Mutter):

    Antwort von ChatGPT auf die Frage: "Welche Staatsbürgerschaft hat ein 1977 in den USA neu geborenes Kind, dessen Vater Deutscher ist? Die deutsche, die US-amerikanische, oder beide?"

    Ein Kind, das 1977 in den USA geboren wurde, dessen Vater Deutscher war, hatte nach damaliger Rechtslage grundsätzlich beide Staatsangehörigkeiten – sowohl die deutsche als auch die US-amerikanische.

    Hier die Details:

    1. US-Staatsangehörigkeit

    • In den USA gilt das Geburtsortsprinzip (jus soli).
    • Wer in den USA geboren wird, erhält automatisch die US-amerikanische Staatsangehörigkeit, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern (Ausnahmen nur bei Kindern von Diplomaten).
      👉 Das Kind war also automatisch US-Bürger.

    2. Deutsche Staatsangehörigkeit

    • Nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung von 1977 galt das Abstammungsprinzip (jus sanguinis).
    • Ein Kind erwarb die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, wenn der Vater oder die Mutter Deutsche*r war.
      👉 Da der Vater Deutscher war, war das Kind ebenfalls automatisch Deutscher.

    3. Doppelte Staatsbürgerschaft 1977

    • Deutschland akzeptierte damals den doppelten Erwerb bei Geburt (man konnte nichts dafür, beides zu haben).
    • Es gab keine Pflicht, sich sofort für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Erst später gab es Diskussionen über Optionsmodelle (die aber erst viel später eingeführt wurden und damals nicht galten).

    📌 Fazit:
    Das 1977 in den USA geborene Kind mit deutschem Vater hatte zwei Staatsbürgerschaften von Geburt an:

    • Deutsch durch den Vater
    • US-amerikanisch durch den Geburtsort

    Das wäre hilfreich. Zusammengefasst wäre also folgende Kausalkette denkbar:

    • Der Großvater war zum Zeitpunkt der Geburt von Bednards Mutter (noch) Deutscher (also noch bevor er die amerikanische Staatsangehörigkeit angenommen hat, anderenfalls hätte er die deutsche Staatsangehörigkeit verloren).
    • Damit hätte Bednards Mutter automatisch die deutsche und die US-amerikanische Staatsbürgerschaft gehabt. Sofern sie später auf die deutsche nicht verzichtet hat, hätte sie…
    • …bei Ryan Bednards Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft an ihn vererbt.

    So wäre es möglich (und nach meiner Kenntnis auch die einzige Möglichkeit).

    Nur wissen wir ja gar nicht, ob speziell der erste Punkt überhaupt zutreffend ist (und das könnte genau der kritische Punkt sein). Das Geburtsjahr 1977 von Bednards Mutter ist natürlich nur geschätzt, aber wie wahrscheinlich ist es, dass zu diesem Zeitpunkt Bednards Großvater immer noch nicht die US-amerikanische Staatsbürgerschaft hatte? Und wann ist er überhaupt ausgewandert? All das wissen wir nicht.

    Wenn diese Kausalkette aber zutreffend ist, dann wäre der deutsche Pass für Ryan Bednard ein Automatismus. Er müsste die deutsche Staatsangehörigkeit nicht einmal beantragen, sondern hätte sie per Definition. Aber natürlich müssen diese Fakten – so es denn welche sind – auch nachgewiesen und dokumentiert werden.

    Also, BUCHRI2810, lass uns an Deinem Wissen teilhaben. Mit pauschalen Aussagen ohne konkreten Inhalt kommen wir nicht weiter.

    Ein Beitrag zum Thema "Deutscher Pass für Bednard?":

    myfreexp
    16. September 2025 um 04:21

    Zum Thema Bednard und deutscher Pass:

    Ich hatte mich seit dem Aufkommen des Bitte melde Dich an, um diesen Link zu sehen. am 16.05.2025 ja schon länger und öfter mit diesem Thema beschäftigt und dazu im Netz recherchiert, und kam dabei eigentlich immer zu demselben Ergebnis, das ich im Haukeland- und im Bednard-Thread am 25.05. und am 31.07. so gepostet hatte:

    Vor diesem Hintergrund muss man dann vielleicht auch das Gerücht um Ryan Bednard betrachten, der ja angeblich "gute Chancen" auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben "könnte". So richtig scheint aber niemand zu wissen, warum eigentlich. Dass sein Geburtsort in Michigan vor rund 200 Jahren u.a. von deutschen Siedlern gegründet wurde, ist jedenfalls sicher nicht ausreichend.

    Und sollte eines seiner Elternteile zum Zeitpunkt seiner Geburt deutscher Staatsangehöriger gewesen sein (das wäre die erforderliche Voraussetzung), dann hätte er weit mehr als nur "gute Chancen". Deswegen irritieren mich diese vagen Aussagen.

    Bei Bednard geht es ja nicht um Einbürgerung nach langjährigem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland mit Sprach- und Einbürgerungstest etc., sondern um Staatsangehörigkeit durch Abstammung. Und dafür gilt laut Auswärtigem Amt prinzipiell die Regelung, dass eines der Elternteile von Bednard zum Zeitpunkt dessen Geburt deutscher Staatsangehöriger gewesen sein muss: <Bitte melde Dich an, um diesen Link zu sehen.>

    Und irgendwie dachte ich mir die ganze Zeit (und denke immer noch) "Verdammte Hacke, das kann doch nicht so schwierig festzustellen sein, ob sein Vater oder seine Mutter zum Zeitpunkt seiner Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft besessen haben!". Mindestens seine noch lebenden Eltern selbst werden das ja wohl wissen, dann fragt man die, und dann weiß man es doch, ob eine Chance auf den deutschen Pass auf dieser rechtlichen Grundlage besteht oder nicht.

    [Einschub: Wie in den Zitaten oben und auch andernorts schon gesagt, um "Einbürgerung" geht es hier nicht, das ist ein komplett anderes Verfahren mit ebenso komplett anderen Voraussetzungen, die Bednard sowieso nicht erfüllt (Aufenthalt 5 Jahre etc. pp.). Da ist leider auch die Presse (RP) in der Wortwahl nicht präzise. Es geht bei Bednard ausschließlich um die Frage der "automatischen" Vererbung der deutschen Staatsbürgerschaft und um nichts anderes.]

    Dann kam Ende Juli die Info, dass lediglich der Großvater von Bednard als Deutscher – und zwar noch vor Geburt der Mutter von Bednard – in die USA ausgewandert ist. Rechnen wir mal ganz grob 40 Jahre von Bednards Geburtsjahr 1997 zurück, kann das ja kaum später als 1957 gewesen sein (davon ausgehend, dass Bednards Mutter in den USA geboren wurde, dort aufgewachsen und um die 20 bei Bednards Geburt gewesen ist).

    Wir müssen also davon ausgehen, dass weder der Vater (der ja eh US-Amerikaner ist) noch die Mutter von Bednard die deutsche Staatsbürgerschaft zum Zeitpunkt seiner Geburt besessen haben. Anderenfalls hätte Bednard nämlich längst den deutschen Pass, weil Automatismus und somit Selbstläufer. Haken dran, Stempel drauf, Fall erledigt.

    Die (auch für mich) nicht abschließend geklärten Fragen sind allerdings, ob a) der Großvater von Bednard durch Auswanderung und den damit verbundenen Erwerb der US-amerikanischen Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren hat, und b) selbst wenn nicht, ob seine nach wie vor geltende deutsche Staatsbürgerschaft auf seine Tochter automatisch vererbt wurde oder hätte übertragen werden können (und ob das auch geschehen ist). Ab diesem Punkt wurde es mir dann zu unübersichtlich, aber dieser Weg wäre m.W. der einzig denkbare.

    Von daher war ich aufgrund dieser so komplizierten wie (für Laien wie mich) unklaren Fakten- und Rechtslage seit jeher skeptisch, dass Bednard "mal eben" die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung erhalten könne. Aber ein Anwalt (angeblich kümmert sich ja ein Anwalt von Bednard um die Angelegenheit) müsste das recht flugs wissen oder klären können.

    Ich habe mir mal den "Spaß" gemacht, ChatGPT zu diesen Punkten zu befragen:

    Antwort von ChatGPT auf die Frage: "Wenn ein deutscher Staatsangehöriger 1957 in die USA ausgewandert ist und die US-amerikanische Staatsbürgerschaft angenommen hat, hat er dann automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren?"

    Ja – nach der damaligen Rechtslage hat er die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren, wenn er 1957 die US-amerikanische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung angenommen hat.

    Grundlage:

    • § 25 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) in der damals geltenden Fassung: Ein Deutscher verliert die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag (z. B. durch Einbürgerung), sofern nicht vorher eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt worden ist.
    • Eine Beibehaltungsgenehmigung (heute: „Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 StAG“) gab es 1957 auch schon, war aber damals wie heute ein Ausnahmefall und musste vor Einbürgerung beantragt und genehmigt werden.

    Da es sehr unwahrscheinlich ist, dass jemand 1957 in den USA vor der Einbürgerung eine Beibehaltungsgenehmigung aus Deutschland beantragt hat, gilt in aller Regel:
    👉 Mit der Annahme der US-Staatsbürgerschaft 1957 ging die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren.

    Das sieht also schon mal schlecht aus (den Großvater und die mögliche Vererbung der deutschen Staatsbürgerschaft auf Bednards Mutter betreffend). Fraglich ist aber immer noch, ob er zum Zeitpunkt der Geburt von Bednards Mutter bereits US-Amerikaner (oder noch Deutscher) war:

    Antwort von ChatGPT auf die Frage: "Kann ein US-amerikanischer Staatsangehöriger, der 1997 in den USA geboren wurde und dessen Großvater mütterlicherseits die deutsche Staatsbürgerschaft besessen hat, als der Großvater weit vor dessen Geburt in die USA ausgewandert ist, alleine aus diesem Grund die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung erhalten, obwohl keines seiner Elternteile zum Zeitpunkt seiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat?"

    Nein – in dem von dir beschriebenen Fall würde die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch durch Abstammung (ius sanguinis) auf das Enkelkind übergehen.

    Ich erkläre dir, warum:

    Grundprinzip

    • Nach deutschem Recht wird die Staatsangehörigkeit grundsätzlich nur von den Eltern auf die Kinder weitergegeben (§ 4 Abs. 1 StAG).
    • Voraussetzung: Mindestens ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes deutscher Staatsangehöriger sein.

    Rolle der Großeltern

    • Eine direkte Ableitung von Großeltern auf Enkelkinder gibt es nicht.
    • Das heißt: Wenn die Mutter des Betroffenen nicht selbst Deutsche war, kann auch deren Kind (geboren 1997) die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erben.

    Auswanderung des Großvaters

    • Wenn der Großvater schon vor der Geburt der Mutter in die USA ausgewandert ist, stellt sich die Frage, ob er bei der Geburt der Mutter noch deutscher Staatsbürger war.
    • Viele Auswanderer haben durch Einbürgerung in den USA damals automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Falls das der Fall war, konnte die Mutter sie nicht erben.
    • Ohne deutsche Mutter (oder deutschen Vater) besteht für das 1997 geborene Kind keine Anspruchsgrundlage.

    Fazit

    Allein der Umstand, dass der Großvater mütterlicherseits einmal deutscher Staatsbürger war, reicht nicht aus.
    Der US-Staatsangehörige von 1997 hätte die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn seine Mutter oder sein Vater selbst Deutsche waren, als er geboren wurde.

    👉 Allerdings gibt es ggf. Möglichkeiten einer Einbürgerung (§ 14 StAG – Wiedereinbürgerung von Nachkommen ehemaliger Deutscher), wenn es um Ausbürgerung im Zusammenhang mit NS-Unrecht oder besondere Fälle geht.

    Die einzige erkennbare Chance wäre somit: Bednards Großvater war noch Deutscher (und noch nicht US-Amerikaner), als Bednards Mutter geboren wurde. Diese hätte dann wahrscheinlich die deutsche Staatsbürgerschaft von ihm geerbt, aber dann stellt sich die nächste Frage:

    Antwort von ChatGPT auf die Frage: "Verliert eine deutsche Staatsbürgerin, die einen US-Amerikaner heiratet, dadurch ihre deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie in diesem Zuge auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft annimmt bzw. beantragt?"

    Das kommt darauf an, wie die US-Staatsbürgerschaft erworben wird.

    • Heirat allein: Eine deutsche Staatsbürgerin verliert durch die Heirat mit einem US-Amerikaner nicht automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Auch ein „automatischer“ Erwerb der US-Staatsangehörigkeit durch Heirat gibt es schon lange nicht mehr.
    • Einbürgerung in den USA:
      Wenn die deutsche Staatsbürgerin nach der Heirat aktiv die US-Staatsbürgerschaft beantragt (z. B. über die „Naturalization“ nach Green Card oder verkürzte Frist für Ehepartner von US-Bürgern), dann würde sie nach deutschem Recht grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren (§ 25 StAG).

      ➝ Ausnahme: Wenn sie vor der Annahme der US-Staatsbürgerschaft eine Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 Abs. 2 StAG bei den deutschen Behörden beantragt und erhält, darf sie die US-Staatsbürgerschaft annehmen, ohne die deutsche zu verlieren.

    👉 Kurz gesagt:

    • Heirat allein = keine Auswirkung auf die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Annahme der US-Staatsangehörigkeit ohne Beibehaltungsgenehmigung = Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
    • Mit Beibehaltungsgenehmigung = Doppelstaatsbürgerschaft möglich.

    Das sind jedenfalls die durchaus komplizierten Themen und Fragen, um die es bei Bednard geht. Wahrscheinlich auch zu kompliziert für ein solches Eishockey-Forum, aber ich dachte, ich lege es trotzdem mal dar.

    Tendenz jedenfalls, bei aller Vorsicht, die man ChatGPT gegenüber walten lassen sollte: Eher unwahrscheinlich, dass Bednard einen deutschen Pass bekommt.

    Und jedenfalls reicht es nicht, einen guten Draht zum OB und/oder in die Verwaltung zu haben. Auch dort wird man die Rechts- und Faktenlage nicht beugen können und wollen (und dürfen sowieso nicht).

    Was zur fundierten Beurteilung leider fehlt, sind einige der o.g. Fakten. Und was mich wundert, ist, dass die DEG selbst sich damit gar nicht näher beschäftigt zu haben scheint. Aber das deckt sich immerhin mit der sinngemäßen Aussage "Wir haben Bednard so oder so verpflichtet, völlig unabhängig vom deutschen Pass".

    Dann muss einen das natürlich auch nicht weiter interessieren… (Nur sitzt im schlechteren Fall dann ein AL-Angreifer halt auf der Tribüne)

    Und dann haben wir noch die klare Aussage vom 30.07. auf der DEG-Homepage, dass die Bitte melde Dich an, um diesen Link zu sehen.. Demnach müsste ja alles klar sein (aber was konkret ist erfüllt?), deckt sich aber nicht mit jüngeren und eher unklaren Aussagen in Gesprächen und auf der PK.

    Da wird aufgrund der Info über die Sperre jetzt wohl ein Update kommen (müssen).

    Dieses ist mittlerweile erfolgt, insbesondere mit diesen Absätzen:

    Das Problem: Leon Hümer ist, zumindest was das Auftaktspiel in Rosenheim angeht, eigentlich gar keine Option. Wie im DEG-Fanforum diskutiert wurde, muss der 20-Jährige noch die restliche Sperre einer Spieldauerstrafe absitzen, die er sich Anfang März im Trikot des damaligen Kooperationspartners Moskitos Essen einhandelte. Im zweiten Achtelfinalspiel der Oberliga-Play-offs bei den Tölzer Löwen (1:7) leistete sich Hümer damals eine Tätlichkeit gegen einen Spieloffiziellen. Dafür bekam er vom Deutschen Eishockey-Bund (DEB) eine Drei-Spiele-Sperre plus Geldstrafe aufgebrummt. Da die Essener daraufhin nur noch zwei weitere Play-off-Partien gegen Tölz bestritten, blieb ein Spiel der Sperre offen. Die Frage war nun, ob diese auch für die DEL2 gilt oder nur für die Oberliga.

    Also Nachfrage bei der Liga – und die bestätigt, dass Hümer seine Restsperre tatsächlich auch in der zweiten Liga absitzen muss. Somit wird Lunemann also am Freitag mit großer Wahrscheinlichkeit das Düsseldorfer Tor hüten. Und wie reagiert die DEG auf die Situation? Auf Anfrage bestätigt der Klub, dass er von der Sperre wisse und dass sich für das Spiel um Ersatz gekümmert werde. Wahrscheinlich dürfte ein Goalie aus der U20 der DEG Hümers Platz im Spieltagskader erhalten.

    Normalerweise nicht. Ein anderer Verband wäre ein Faktor […]

    Ist ja auch ein anderer "Verband" (DEB vs. ESBG), aber in der Tat wird die Strafe übertragen (wurde von der Liga bestätigt).

    Weiß jemand, wofür er sich die SD geholt hat? So richtig doll gewalttätig wirkt der Bursche ja eigentlich nicht.

    "Gewalt" hat er in Bad Tölz nur seinem eigenen Schläger angetan, aber irgendwie hat dann ein Teil davon wohl unglücklich eine Linesperson getroffen.

    Spieldauer-Disziplinarstrafe beim PO-Spiel der Moskitos Essen in Bad Tölz. Insgesamt 5 Spiele, zwei davon auf Bewährung. Eins ist noch offen.

    Da ist die Frage, ob die DEG das auf dem Schirm hat. Die RP jedenfalls bisher nicht (jetzt aber schon ;)):

    Bitte melde Dich an, um diesen Inhalt zu sehen.

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    Nichts genaues weiß man zwar nicht, aber auf irgendetwas sollte die Annahme/Hoffnung/Erwartung, dass er den Pass bekommen wird, doch eigentlich gefußt haben.

    Darauf, dass sein Großvater Deutscher gewesen ist. Ich hatte schon immer Zweifel (und diese hier auch geäußert), dass das ausreichend ist.

    Aber die Verpflichtung von Bednard wurde unabhängig davon getroffen, ob er den Pass bekommt oder nicht.

    Man darf gespannt sein, ob bzw. wie oft diese Spieler für die DEG auflaufen werden. Wie jemand in den Kommentaren richtig angemerkt hat, waren alle drei am Freitag gegen München im Lineup des KEC.

    Verstehe nicht warum Du das so extrem negativ siehst ! Die Zeiten haben sich geändert, warst du früher gewohnt Infos zu bekommen sind deine Kontakte zu jetzigen Entscheidungsträgern wohl nicht so gut

    Lies nochmal meinen Beitrag. Es geht weder um mich, noch nur um die DEG, sondern um Kommunikation und Information im (deutschen) Eishockey generell.

    Ich empfinde es eher als lästig, etwas zu wissen, aber nicht offen darüber sprechen zu können. Zumal wenn es gar keinen vernünftigen Grund für diese Geheimniskrämerei gibt. Im Fußball werden mögliche Transfers und Verpflichtungen in den Medien öffentlich behandelt, im Eishockey tut man so, als sei das auch dann noch höchst geheime Kommandosache, wenn die Spatzen vor lauter Pfeiferei schon entkräftet von den Dächern fallen.

    Die DEG sollte sich lediglich an ihre eigene Ankündigung bzgl. offener und transparenter Kommunikation halten. Oder selbige nicht ankündigen.

    Um meine "Kontakte zu jetzigen Entscheidungsträgern" mach Dir mal keinen Kopp.

    Die Namen werden dann beizeiten von offizieller Seite kommuniziert.

    Also im Westen nichts Neues…;(

    Vermutlich heute irgendwann, weil man dem KEC nicht vorgreifen wollte?

    Mir geht diese Salami-Kommunikation (und die ganze Heimlichtuerei im deutschen Eishockey generell) aber auch auf den S*ck. Und zwar besonders dann, wenn man selbst zwar etwas weiß, aber nicht darüber sprechen soll/darf. (Und nein, ich weiß es in diesem Fall auch nicht.)

    Alleine was die (aus meiner Sicht eher sehr vage und unsichere) Chance auf den deutschen Pass für Bednard betrifft, da hätte man doch z.B. längst mal klar sagen können, welche Behörde überhaupt zuständig ist (nach meiner neuesten Info wohl mittlerweile die Stadt Düsseldorf, aber die Quelle ist keine sichere), und auf welcher zu welchem Zeitpunkt (Geburt von Bednard, aktuelle Rechtslage?) gültigen Regelung diese Chance angeblich überhaupt bestehen soll.

    Dazu wird jede konkrete Rückfrage konsequent abgewehrt bzw. mit leeren Worthülsen "beantwortet". Und das ist ja kein ganz so unwichtiges Thema, auch wenn die DEG (und wie ich finde, zurecht!) die Verpflichtung von Bednard nicht davon abhängig gemacht hat.

    "Offen" und "transparent" ist jedenfalls was anderes.

    cst04: Danke für die Einschätzung.

    Puempel hätte ich insofern lustig(er) gefunden, als dass man einen neuen Artikel ins Sortiment des Fanshops hätte aufnehmen können:

    Aber das hat mich dann doch schmunzeln lassen: In der sicheren Erwartung, dass Matt Puempel ein Tor erzielen wird (in diesem Fall den Ausgleich zum 3:3 gegen München), hat man als Schwenninger Fan passend zum Torjubel natürlich immer auch einen Pümpel zur Hand:

    Bitte melde Dich an, um diesen Anhang zu sehen.

    Interessant finde ich, dass ihn weder Freiburg noch Weiden, wo er jeweils im Tryout war, genommen haben, wobei sich in Weiden das Team (Transparenzhinweis: Es folgt ein unbestätigtes Gerücht) gegen seine Verpflichtung ausgesprochen haben soll. Hmm.

    Ja, hmm… Die Vorgeschichte lässt mich dann doch eher zweifeln. Zwei Clubs, bei denen er im TryOut war, wollen ihn nicht, und die DEG verpflichtet ihn "blind" ganz ohne TryOut. :gruebel:

    Und Bast haut mich auch nicht vom Hocker. Aber der Markt gibt halt auch nicht viel her aktuell.

    Wäre ein guter Move, auch im Hinblick auf U24, weil es uns unabhängiger vom KEC machen würde. Und finanziell leichter zu stemmen als ein Matt Puempel z.B.

    Bitte melde Dich an, um diesen Link zu sehen.

    Ich finde, das dafür, dass er eine (!) Saison in Berlin gespielt hat, zuvor 4 Jahre in Düsseldorf und davor 4 Jahre innerhalb der Red Bull Organisation bzw München, halt schon ein wenig Viel von den Eisbären.

    Ich meine auch, dass das in Berlin langsam über Gebühr ausgeschlachtet wird. Als hätte man eine Art Alleinvertretungsanspruch auf Trauer über dieses tragische Ereignis, das uns als DEG-Fans sicher nicht weniger berührt hat als die in Ost-Berlin.

    Es gibt ein Update des RP-Artikels, jetzt hinter Bezahlschranke. Hier der freigeschaltete Link (Schwickerath):

    Bitte melde Dich an, um diesen Link zu sehen.

    Bezahlschranke wurde entfernt, sollte also wieder für alle lesbar sein.

    Wäre schön zu erfahren, was vorgefallen ist, denn aus der Lamäng wird so eine Entscheidung nicht gefallen sein.

    Gibt es denn irgendwelche Gerüchte weshalb er freigestellt wurde? Wohne mittlerweile nicht mehr in DD und bekomme nicht mehr viel vom Flurfunk mit.

    Nein, es gibt keine Gerüchte, es halten sich alle (wirklich ALLE) bedeckt.

    Was hast Du denn in Dresden vom Flurfunk so mitbekommen? ;)

    Freie "bissl-Hockey"-Podcast-Folge #392 vom 11.09.2025. Ein rund einstündiges Interview von Bernd Schwickerath mit Jeff Tomlinson (der ja in Düsseldorf wohnt). Habe es selbst noch nicht gehört (weil brandneu), aber dürfte hörenswert sein:

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