Beiträge von myfreexp

    Ich kenne diese Geschichte mit den Lenkrädern ja schon lange (weil er sie erzählt hat, von Instagram wusste ich nix), und Frieder hat mir auch schon vor einigen Wochen mal erzählt, dass er demnächst irgendwann mal bei Böhmermann (als Zuschauer) sein wird. Der hatte wirklich keine Ahnung.

    Aber wie Böhmermann und abschließend Niedecken, das Rundfunk-Tanzorchester Ehrenfeld (großartige Truppe!) und die anderen das Ganze präsentiert und performed haben, war einfach grandios. Und das sage ich, obwohl ich sonst nicht unbedingt ein Böhmermann-Fan und seiner Art bin.

    Was benötigt ihr eigentlich aktuell noch in eurem Kader 2 inports für die 1. Reihe und 1 deutschen Winger?

    Meine Zuverlässige Quelle die agostino und Barone gerichtet hat hat mir bestätigt das ein finnischer rechter Winger am Dienstag in Düsseldorf aufschlägt

    Gibt es etwas neues zu diesem Gerücht?

    Ich kann mich nur wiederholen:

    Meine Quelle weiß davon nichts. Und die müsste es wissen. ;)

    Meine Zuverlässige Quelle die agostino und Barone gerichtet hat hat mir bestätigt das ein finnischer rechter Winger am Dienstag in Düsseldorf aufschlägt

    Meine Quelle weiß davon nichts. Und die müsste es wissen.

    Lassen wir uns überraschen welche recht haben

    Wenn meine Quelle nicht recht hat, dann muss sie heute gefeuert worden sein. :D

    Welcher Dienstag ist denn eigentlich gemeint? Heute?

    Der war es offenbar nicht. Dann warten wir auf den nächsten Dienstag. :dontknow:

    Lassen wir uns überraschen welche recht haben

    Wenn meine Quelle nicht recht hat, dann muss sie heute gefeuert worden sein. :D

    Welcher Dienstag ist denn eigentlich gemeint? Heute?

    Kann übrigens schon sein, dass irgendein Finne in Düsseldorf "aufschlägt". Um dann von Lohausen vielleicht nach K*ln oder sonstwohin zu fahren.

    Um 18.00 Uhr landet ein Flugzeug aus Helsinki.:DD

    Genau, dreimal jeden Tag mit Finnair. Sach ich doch. ?(

    Deine Quellen scheinen nicht mehr die Besten zu sein, Micha. ;)

    Hä…? Falls Du einen Scherz machen wolltest, kapier ich ihn nicht.

    Meine Quelle weiß davon nichts. Und die müsste es wissen.

    Lassen wir uns überraschen welche recht haben

    Wenn meine Quelle nicht recht hat, dann muss sie heute gefeuert worden sein. :D

    Welcher Dienstag ist denn eigentlich gemeint? Heute?

    Kann übrigens schon sein, dass irgendein Finne in Düsseldorf "aufschlägt". Um dann von Lohausen vielleicht nach K*ln oder sonstwohin zu fahren.

    RP+-Artikel vom 22.07.2024 (Schwickerath) ‒ leider klappt die Freischaltung bei der RP im Moment nicht:

    DEG-Verteidiger Mebus zieht Bilanz: „Persönlich das schlechteste Jahr, was ich bisher hatte“
    Oliver Mebus erlebte eine enttäuschende Debüt-Saison für die Düsseldorfer EG. Manche Fans forderten gar eine Vertragsauflösung mit dem Verteidiger. Aber er…
    rp-online.de

    EDIT: Mangels Freischaltung hier der komplette Artikel als PDF:

    2024-07-22 Rheinische Post ('Mebus zieht Bilanz nach einer persönlich schwachen Saison').pdf

    Ich bin ja grundsätzlich ein Freund davon, dass Behauptungen nicht nur getätigt, sondern auch a) begründet und b) belegt werden. Daran hat es in dieser Debatte bisher gefehlt, deshalb habe ich mich selbst mal "kurz" damit beschäftigt.

    • Zur Erinnerung: Wir reden über die Frage, ob die Ausländerregelung der DEL den Tatbestand der rechtswidrigen Diskriminierung (laut Nforcer) erfüllt, oder gar einem Berufsverbot (laut @Horst) gleichkommt (kann man seitens der Genannten ja einfach mal so in den Raum und zur Diskussion stellen, warum auch nicht). Dies auch zur Info an die Foristen Unterfranken DEG-Fan, UliK und Lippi, die das nach eigenem Bekunden bisher nicht verstanden haben.
    • Maßgebend für die Beurteilung der Beurteilung der Frage, ob eine rechtswidrige Diskriminierung vorliegt, ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006, auch "Antidiskriminierungsgesetz" genannt. Dieses Gesetz ist die Umsetzung von vier EU-Richtlinien in nationales deutsches Recht.
    • Diese vier EU-Richtlinien wie dann folgerichtig auch das AGG beschäftigen sich mit folgenden Sachverhalten (unter den Links kann man sich die PDFs runterladen):

      • 2000/43: Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft
      • 2000/78: Bekämpfung der Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf
      • 2002/73: Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen
      • 2004/113: Bekämpfung geschlechtsspezifischer Diskriminierungen beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen zur Umsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen

      In diesen Richtlinien wie auch im AGG geht es somit mit keinem Wort um die Staatsangehörigkeit (aka Nationalität). Schon deshalb können ja durchaus Zweifel aufkommen, ob eine Ausländerregelung wie in der DEL tatsächlich gegen EU- und/oder deutsches Recht im Sinne des AGG verstößt.

    Im Wikipedia-Artikel über das AGG wird witzigerweise ausgerechnet folgendes Beispiel genannt:

    So verbietet Art. 3 Abs. 3 GG eine Diskriminierung aufgrund der räumlichen Herkunft eines Menschen, nicht aber das AGG. Nach dem AGG hätte es z. B. keine Konsequenzen, wenn ein Kölner Unternehmer grundsätzlich keine Düsseldorfer einstellen und sich dazu auch bekennen würde; ungeachtet, welcher Ethnie der Kölner Unternehmer und die betroffenen Düsseldorfer angehören. Umgekehrt verbietet das GG keine Diskriminierungen auf der Grundlage der sexuellen Identität eines Menschen, wohl aber das AGG.

    (Zum GG (Grundgesetz) ist aber anzumerken, dass es nur das Handeln des Staates regelt, nicht aber das Verhältnis der Bürger untereinander.)

    Wenn aber Kölner Düsseldorfer "diskriminieren" dürfen (oder umgekehrt :D), ohne gegen das "Antidiskriminierungsgesetz" zu verstoßen, warum sollte dann die DEL keine ausländischen Spieler "diskriminieren" dürfen? Und von einem "Berufsverbot" kann so oder so nicht die Rede sein, denn der Düsseldorfer könnte immer noch von einem anderen Arbeitgeber eingestellt werden (sogar in Köln).

    Soviel zum juristischen Rahmen. Nun weiß man ja, dass solche Gesetze immer so auslegungsfähig wie -bedürftig sind, zumal der Sport, insbesondere der Leistungssport, im AGG mit keinem Wort berücksichtigt wird. Und wenn man nach einer Verbindung zwischen AGG und Leistungssport sucht, findet man umgehend eine hochinteressante Dissertation vom 08.06.2011 zu genau diesem Thema von Dr. Florian Weichselgärtner, Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator (CVM) in einer renommierten Wirtschaftskanzlei in München. Dem wohl selbst Nforcer nicht vorhalten wird, "absoluter 'Laie' in Sachen Recht" zu sein.

    Darin finden sich u.a. folgende wesentliche Passagen:

    Auszüge aus der Dissertation "Das AGG im Leistungssport"

    S. 122/123: Bei Verbandsvorgaben wird in aller Regel an die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Athleten angeknüpft. Die Staatsangehörigkeit ist allerdings nicht vom Begriff der ethnischen Herkunft erfasst, weshalb in aller Regel dann keine Diskriminierung nach der ethnischen Herkunft vorliegen wird, wenn der Grund für die Benachteiligung allein in den verbandsrechtlichen Vorgaben gründet. Es ist also festzustellen, dass „Ausländerklauseln“, welche wegen Art. 39 EG-Vertrag mit dem Europarecht meist nur schwerlich in Einklang zu bringen sind, hingegen im AGG grundsätzlich keine Probleme bereiten. Das AGG lässt somit im Gegensatz zu Art. 39 EG-Vertrag die Diskriminierung von Ausländern grundsätzlich zu.


    S. 153: Regelwerke, die an der Nationalität des Athleten anknüpfen, sind hingegen diskriminierungsrechtlich nicht zu beanstanden, da die Staatsangehörigkeit nicht vom Begriff der ethnischen Herkunft erfasst wird.


    S. 297: Die europarechtlich sonst so bedenklichen „Ausländerklauseln“ sind in diskriminierungsrechtlicher Hinsicht hingegen nicht zu beanstanden, da dort nur an der Nationalität der Athleten angeknüpft wird, und die Staatsangehörigkeit nicht von den in § 1 AGG genannten Merkmalen erfasst wird.

    Das AGG sieht mit den §§ 3 Abs. 2, 5, 8, 9, und 10 AGG allerdings eine Reihe von Rechtfertigungsmöglichkeiten vor, weshalb nicht jede Benachteiligung im Sport zwangsläufig auch eine unzulässige Benachteiligung darstellen muss. Beinahe allen Rechtfertigungstatbeständen des AGG ist gemein, dass ein rechtmäßiges/legitimes Ziel/Zweck verfolgt werden muss, und die Mittel zur Verfolgung dieser Ziele/Zwecke verhältnismäßig sein müssen. Als rechtmäßige/legitime Ziele/Zwecke kommen im Sport dabei die Vergleichbarkeit der Leistungen, die Wahrung der Chancengleichheit und der körperlichen Unversehrtheit, die Gewährleistung der Durchführbarkeit des Wettkampfes, die Beibehaltung der wesentlichen Bestandteile der jeweiligen Sportart und die Jugendförderung in Betracht.

    Natürlich kann man in ein paar Zitaten eine 321 Seiten umfassende Dissertation nicht in allen Aspekten darstellen und aus allen Winkeln beleuchten. Wer sie lesen will, findet sie im Anhang. Schon die genannten Zitate lassen aber erhebliche Zweifel daran zu, dass der Tatbestand der rechtswidrigen "Diskriminierung" bei der DEL-Ausländerregelung so eindeutig gegeben sein soll wie hier bisher von Nforcer behauptet. Und wenn das nicht der Fall ist, ist auch keineswegs so klar, dass die Klage eines ausländischen Spielers wegen Diskriminierung aufgrund der DEL-Ausländerregelung zwangsläufig nennenswerte Aussicht auf Erfolg hätte.

    Die o.g. Dissertation erwähnt an mehreren Stellen den Art. 39 EG-Vertrag, mit dem solche Ausländerklauseln "meist nur schwerlich in Einklang zu bringen sind". Abgesehen davon, dass "schwerlich" nicht "gar nicht" bedeutet, beschäftigt sich dieser Artikel ausschließlich mit der "Freizügigkeit der Arbeitnehmer" innerhalb der Gemeinschaft und lautet so (wegen der Gliederung als Screenshot):

    ehemaliger Art. 39 EG-Vertrag (jetzt Art. 45 des AEU-Vertrags)

    Auch hier sehe ich inhaltlich erstmal kein Problem in Bezug auf die DEL-Ausländerregelung. Der "Mitgliedstaat" (hier die Bundesrepublik Deutschland) behandelt Arbeitnehmer der übrigen Mitgliedstaaten nicht unterschiedlich (sondern wenn, dann die DEL). Und natürlich kann sich jeder EU-Spieler gemäß Abs. (3) a) um eine "tasächlich angebotene Stelle" bewerben, auch in der DEL. Anspruch darauf, sie auch zu erhalten, hat er aber selbstredend nicht.

    Fazit: Man muss sich schon in der Sache und im Detail mit solchen Themen beschäftigen, wenn man fundierte Aussagen treffen will. Das würde ich dieser Diskussion dann gerne als Empfehlung mitgeben. Ich bin zwar noch immer kein Jurist (und habe das auch nie behauptet, im Gegenteil), aber ich kann lesen. Aber wer anderen vorhält, "absoluter 'Laie' in Sachen Recht" zu sein, sollte seine damit implizit behauptete größere Expertise in der Sache dann schon darlegen (können).

    Nebenbei: Wenn Connor McDavid und Sidney Crosby unbedingt für die DEG spielen wollten und das selbe Gehalt wie Luis Üffing verlangten, würde selbst das Zentralgericht in Angola erkennen, dass eine Nicht-Verpflichtung von McDavid und Crosby einzig und allein aus Gründen der Diskriminierung erfolgen würde

    Schon möglich. Vielleicht hat Angola ein ganz besonders umfassendes und restriktives Antidiskriminierungsgesetz. Aber damit habe ich mich nicht beschäftigt, weil es hier keine Geltung hat (und Angola auch nicht der EU angehört).

    Vielleicht könnte sich ja jemand zu dem Ganzen äußern, der tatsächlich Jurist ist…? In der genannten Dissertation werden z.B. noch weitere Rechtsnormen wie das BetrVG erwähnt, ob und inwieweit das da noch mit reinspielt (Stichworte Betriebsrat, Mitbestimmung?), damit bin dann auch ich gerade überfordert.

    Ich jedenfalls beanspruche nicht, das alles abschließend und für alle Zeiten beurteilen zu können. Aber immerhin habe ich mal einige relevante Hinweise und Belege dafür geliefert, warum ich eine Klage von Spielern speziell wegen "Diskriminierung" aufgrund der DEL-Ausländerregelung eben nicht für sonderlich aussichtsreich halte (nachdem ich mich jetzt etwas näher damit beschäftigt habe, sogar noch weit weniger als zuvor). Und das behauptete "Berufsverbot" ist schon von Inhalt und Wesen des Begriffs her so unzutreffend, dass man sich damit gar nicht weiter beschäftigen muss.

    Im Anhang noch das AGG und die Dissertation.

    AGG.pdf
    2011-06-08 Das AGG im Leistungssport.pdf

    ich habe keine Ahnung ob du mich (und die anderen User, z.B. Horst oder Smicek) nicht verstehen willst oder woran es sonst hapert […]

    Eigentlich würde alles schon gesagt und auch ausführlich genug erklärt.

    Danke gleichfalls. Und nein, was ich inwiefern "den facto einfach falsch" sehe (garniert mit :P), hast Du ja eben nicht erklärt. Du haust so eine Aussage ohne jede Erklärung raus, Ende.

    Während ich erklärt habe, wo der Unterschied in puncto Diskriminierung zwischen Sport und Arbeitsplätzen in der freien Wirtschaft liegt. Würde man letztere Maßstäbe auch an den Leistungs- und Profisport anlegen, müsste man ihn praktisch verbieten, da wimmelt’s ja nur so von Diskriminierung nach EU-Maßstäben für Arbeitnehmer.

    Und wenn Du mir eine Frage stellst wie "Wieso sind denn dann andere Fälle der Diskriminierung bei Bewerbungsprozessen in der freien Wirtschaft regelmäßig erfolgreich?", dann kannst Du Dich doch bitte nicht beschweren, wenn ich darauf auch antworte. Bzw. es wäre eigentlich unhöflich, darauf nicht zu antworten. Jedenfalls musst Du schon mit einer Antwort rechnen.

    Wenn Du fragst, woran es "hapert", kann ich die Frage 1:1 zurückgeben. Und was soll mit dem User Smicek sein…? Den habe ich sehr gut verstanden und seinem Beitrag gestern auch zugestimmt (falls Du nochmal nachschauen möchtest). Nur ging es da nicht darum, dass jemand die DEL wegen Diskriminierung verklagt, sondern darum, dass ein Club gezielt gegen das DEL-Agreement verstößt und dafür rein rechtlich nicht belangt werden könnte. Die Themen und Aussagen bitte genau differenzieren.

    Falls du wirklich Interesse haben solltest den Sachverhalt zu verstehen, kannst du dich gerne bei mir melden.

    Ich weiß ja nicht, welchen Sachverhalt Du jetzt genau meinst. Aber wenn Du erklären kannst und willst, wie die von mir oben beschriebenen und sonstigen diskriminierenden Sachverhalte im Leistungs- und Profisport (wie keine Berücksichtigung von Frauen bei der Bewerbung für DEL-Teams etc., muss ich ja nicht wiederholen, steht alles oben) bei einer Klage Aussicht auf Erfolg hätten und mit den Regeln für "normale" Arbeitsplätze gleichzusetzen seien, dann tu es bitte hier. Hier ist die Diskussionsplattform (steht so jedenfalls im Untertitel dieses Forums).

    Denn wenn das so wäre, dann ist mir unbegreiflich, dass die Proficlubs in allen Ligen nicht längst mit Klagen (vermeintlich oder tatsächlich) diskriminierter Sportler überflutet und verurteilt wurden. Irgendwie muss das da ja nach völlig anderen Regeln ablaufen. Und solltest Du Jurist sein, weißt Du ja wahrscheinlich auch, warum?

    Für wesentlich mehr bin ich grad wesentlich zu besoffen.

    Dann wünsche ich gute Genesung. :thumbup:

    Es gibt halt Menschen, die wollen einen mit Absicht missverstehen und partout das letzte Wort haben. Da kannst du dreimal recht haben […]

    Auch wenn Du versuchst, hier eine Koalition zu schmieden, so hat auch Nforcer zugestimmt, dass es sich keineswegs um ein von Dir behauptetes Berufsverbot in der DEL handelt:

    Da stimme ich dir zu. Deshalb habe ich auch geschrieben, dass ich es "Diskriminierung" statt "Berufsverbot" nennen wurde. Ich bezog mich dabei auf den späteren Diskussionsbereich ...

    Da gibt’s auch nix mit oder ohne Absicht misszuverstehen. Wenn Du gar nicht Berufsverbot gemeint haben solltest, es warum auch immer dann aber trotzdem mehrfach schreibst und wiederholst, dann war das nun wirklich nicht zu erkennen. Und "dreimal" hast Du damit schon gar nicht recht.

    Und in dem von Dir herangezogenen Fall Bosman ebenfalls nicht. Wenn man Dir darlegt, dass es in seinem konkreten Fall weder um ein Berufsverbot, noch um Diskriminierung noch um freie oder erschöpfte Ausländerkontingente in ausländischen Clubs ging, dann ist auch Schweigen im Walde. Wenn Du meinst, eine Diskussion bestünde darin, dass Du einfach mal irgendwas raushaust und das habe man dann gefälligst als die absolute Wahrheit überhaupt hinzunehmen, die keinen Widerspruch dulde und die Diskussion damit beendet zu sein habe, dann "glaube ich, dass ich ’n anderes Verhältnis zu Fakten habe als Du" (in Anführungsstriche gesetzt, weil geklaut von Claudia Major zu Sahra Wagenknecht am 11.07.2024 :thumbup:, den Satz musste ich mir merken).

    Noch ein Nachtrag:

    Und das siehst du den facto einfach falsch, sorry :P

    Wieso sind denn dann andere Fälle der Diskriminierung bei Bewerbungsprozessen in der freien Wirtschaft regelmäßig erfolgreich? Hier liegt ja auch kein noch kein Vertrag vor. Auch hier ist Beweisführung schwierig.

    Weil in der freien Wirtschaft nun mal ganz andere Regeln gelten als im Sport. Ich würde z.B. "aus Gründen" bezweifeln, dass die Klage einer Eishockeyspielerin Aussicht auf Erfolg hätte, bei der Bewerbung zur Top-Centerin des DEL-Teams der DEG erst gar nicht berücksichtigt worden zu sein. Oder die Klage eines beliebigen Eishockeyspielers, die Stelle sei nicht den Bestimmungen des AGG entsprechend ausgeschrieben worden. Oder bessere Leistung würde schlechter bezahlt. Oder es gebe in der Mannschaft keinen Betriebsrat, obwohl der Kader doch mehr als 5 Beschäftigte umfasse, Mitbestimmung sei auch nicht existent, zudem seien Behinderte und Ältere von vorneherein ausgeschlossen.

    Du siehst schon, dass der Vergleich mit der freien Wirtschaft so schief ist wie eine Achterbahn abschüssig? Eine Begründung dafür, inwiefern ich da "de facto" etwas falsch sehe, wäre natürlich angebracht (gewesen). Im Grunde ist Leistungs- und Profisport ein einziger Inbegriff von Diskriminierung, würde man ihn nach denselben Maßstäben und Kriterien betrachten und behandeln wie einen x-beliebigen Arbeitsplatz in einem sonstigen Unternehmen.

    Tatsächlich scheint es mir so, dass du absoluter "Laie" in Sachen Recht bist. Was ja per se erst mal gut ist, Jura ist zwar furchtbar gut bezahlt aber noch viel furchtbarer langweilig :D

    Wie gesagt, mein skizziertes Beispiel wird stichhaltig genug sein, dass ein Verein in diesem Falle Schadenersatz zahlen müsste.

    Ich sprach doch selbst von "laienhafter Einschätzung" und schrieb "IANAL".

    Dass ein Spieler wegen Nichtverpflichtung erfolgreich auf Schadenersatz klagen kann, halte ich dennoch für undenkbar. Egal aus welchen Gründen die Verpflichtung am Ende nicht zustande gekommen ist. Dein Beispiel würde ja auch auf einen Nicht-EU-Spieler zutreffen, könnte der dann auch klagen?

    Jedenfalls würde eine Klage voraussetzen, dass ein Spieler ein irgendwie geartetes Recht auf Verpflichtung hätte, und das hat er m.W. nicht.

    Du gibt's die Antwort schon selbst: Schweiz ist nicht an EU-Recht gebunden, da kein EU-Land. Wie gesagt: "Diskriminierung" bezog sich auf eine potenzielle Beurteilung durch EU-Gerichte.

    Dennoch ist die Schweiz kein rechtsfreier Staat, und selbstverständlich ist Diskriminierung auch dort verboten (falls meine scherzhaft gemeinte Vermutung, sie könne vielleicht zulässig sein, falsch verstanden worden sein sollte). Davon, dass ein ausländischer Spieler dort mal auf Schadenersatz geklagt hätte, ist zumindest mir noch nichts zu Ohren gekommen. Und dort wäre es viel lukrativer als in der DEL.

    Aber Deine Anmerkung hat mich neugierig gemacht: Bist Du denn Jurist?

    German Rocket #7

    Puuh, klingt kompliziert. Ich habe von diesem System wenig bis keine Ahnung, habe aber von jemandem, der sich wie Du ebenfalls damit auskennt, auch ein anderes mögliches Szenario geschildert bekommen, das ich hier aber nicht im Detail wiedergeben kann, weil dabei wahrscheinlich nur Unsinn herauskommen würde (und zwar wegen mir, weil meine Wiedergabe kaum korrekt und vollständig wäre). Dass er wirklich zu Saskatoon gehen würde, war aber ‒ wie bei Dir ‒ nicht Teil dieses Szenarios.

    Aber danke erstmal für die Vermittlung der Beruhigung und Hoffnung. :thumbup:

    Nforcer: Auf das Thema Nationalmannschaften im Zusammenhang mit Nachwuchsförderung bist Du vorsichtshalber mal nicht eingegangen. ;) Anyway:

    Perspektivisch hoffe ich sogar, dass die Importlizenzen noch reduziert werden.

    Die DEL hat es zwar vertraglich nicht fixiert, handelt aber diskriminierend und Kommuniziert es sogar öffentlich!

    Du findest also wirklich und ganz ernsthaft, dass die DEL diskrimierend handelt? Und hoffst aber trotzdem, dass sie diese menschenverachtende Praxis sogar noch intensiviert? ?(

    Dazu kann ich nur sagen, dass die Schweiz (ja, Nicht-EU) dann ja wohl die ausländerfeindlichste und diskriminierendste Liga in Europa stellt: Da hat man es ab der Saison 2022/23 gerade mal geschafft, 6 statt nur noch 4 Ausländer pro Team zuzulassen (und 80% der Leser waren laut Umfrage dagegen):

    Aus 4 werden 6 - Die National League und die grosse Ausländerfrage
    Neue und mehr starke Ausländer bürgen für Qualität. Doch die Aufstockung stösst nicht nur auf Sympathien.
    www.srf.ch

    Da fühlen sich die Ausländer bestimmt ganz schlimm diskriminiert und ziehen reihenweise vor Gericht… ;) (Aber vielleicht ist Diskriminierung in der Schweiz ja sogar zulässig, ich weiß es nicht ‒ unsere Nachbarn dort unten sind ja in mancherlei Hinsicht etwas anders drauf.)

    Dieser Absatz im Artikel stützt aber meine Sichtweise:

    Der Begeisterung über die hochkarätigen Neuzugänge stehen kritische Stimmen gegenüber. Ob es der Nachwuchsförderung im Schweizer Eishockey dient, wenn Geld und Kaderplätze für zusätzliche Ausländer reserviert werden, ist beispielsweise strittig.

    Wobei ich das bei uns eher nur für den Nachwuchsbereich in den Stammvereinen so sehen würde. In der DEL würde es IMO einen krassen Niveauverlust bedeuten, wenn tatsächlich nur 4 oder 6 Ausländer "erlaubt" wären. Zumal die ausländischen Spieler möglicherweise ja auch dazu beitragen, im Training die Skills auch der heimischen Spieler zu verbessern. Stelle ich mir jedenfalls so vor.

    Nachtrag noch dazu (man kommt ja gar nicht mehr hinterher):

    Ich kann dir sagen wie das aussehen könnte:

    Manager Xy führt mit potenziellem Defensiv-Importspieler A weeeiiiit fortgeschrittene, quasi unterschriftsreife Vertragsgespräche. Zack, da verletzt sich bereits unter Vertrag stehender Angriff-Importspieler B und Manager Xy muss in der Offensive nachrüsten, hat jedoch nur noch eine Importlizenz frei.

    Dadurch muss er A absagen und teilt ihm schriftlich auf WhatsApp mit "Sorry, muss dir absagen. Habe nur noch eine Lizenz frei. Die brauche ich jetzt leider für die Offensive. Lass uns für nächste Saison in Kontakt bleiben."

    Viel Spaß für Manager Xy und seinem Verein, falls Spieler A klagt.

    Solange Spieler A keinen unterschriebenen Vertrag hat, kann der klagen, bis er schwarz wird. Hat er einen Vertrag, wird er keine Absage bekommen.

    Wir sind hier nicht im klassischen deutschen Arbeitnehmerrecht gemäß Gesetz bla Paragraph blubb, jedenfalls nicht meiner laienhaften Einschätzung nach. Die Nachweisführung der "Diskriminierung" dürfte hier schwierig bis unmöglich sein. Zumal der Manager immer noch behaupten kann, dass er den Verteidiger in spe mit seiner WhatsApp nur nicht verletzen wollte und das mit der Lizenz nur ein Vorwand gewesen sei, denn in Wirklichkeit hielt er ihn am Ende doch für ungeeignet und er habe ohnehin geplant, die Stelle des verletzten Angreifers mit dem "Deutschen" Ross Mauermann zu besetzen, was dann aber leider und völlig überraschend doch nicht geklappt habe, so dass er dann doch auf einen Importspieler zurückgreifen musste, das habe sich aber erst viel später ergeben.

    Abschließend möchte ich daran erinnern, dass es ursprünglich um "Berufsverbot" ging, und wir jetzt über gänzlich andere Tatbestände (so es denn welche wären) sprechen.

    "Berufsverbot" triggert bei mir zudem gleich den "Radikalenerlass" von 1972, aber das ist wieder ein anderes Thema.

    Klar, das gentlemen's agreement vertößt evident gegen EU-Recht; das funktioniert genau so lange, wie sich alle daran halten.

    Ich hab mich nie damit beschäftigt, ob und wo das in der DEL überhaupt festgeschrieben ist. Wenn’s wirklich nur ein (mündliches?) Gentlemen’s Agreement nach dem Motto "Das haben wir jetzt besprochen und vereinbart, Hand drauf" ist, kann es m.M.n. auch gegen kein Recht verstoßen, weil es de iure ja erlaubt wäre, beliebig viele Ausländer zu verpflichten. Aber IANAL.

    Wenn irgendein DEL-Team sich die komplette finnische Nationalmannschaft zusammenkauft, wird kein agreement und kein Passus aus DEL-Verträgen etwas daran ändern können, die würden von jedem Gericht gekippt.

    Das ist klar. Aber man kann umgekehrt keinem Team einen Strick daraus drehen, wenn es genau das nicht tut. Oder?

    Bestätigt meine These

    Glaub nicht. Überhaupt nicht vergleichbarer Fall (den von Aberson meine ich), weil offenbar in den DEB-Statuten (Spielordnung) festgeschrieben. Ich weiß allerdings auch nicht, wie "transferkartenpflichtige" Spieler überhaupt definiert sind.

    Jedenfalls geht’s hier nur um den Nachwuchs (was sowieso schon mal kein "Arbeitsplatz" ist), und wie man dem Artikel entnehmen kann, gilt das Urteil nur für Aberson selbst, jeder andere Spieler müsste wieder einen eigenen Prozess führen.

    Und hierzu…

    „Es geht aber doch darum, den Nachwuchs besser zu machen und das Eishockey auf ein höheres Niveau zu heben – egal ob mit deutschen, holländischen oder anderen Spielern.“

    [...]

    „Uns geht es darum, dass der Nachwuchs spielen kann und dass auch grenznahe Vereine durch Integration nach vorne kommen. Ich bin der Meinung, wir hätten in Europa genug Eishallen und Möglichkeiten, dass die Spieler nicht nach Nordamerika gehen müssten. Nicht umsonst haben die Schweden die meisten NHL-Spieler, dort werden aber einfach viel mehr Spiele gespielt.“

    …könnte man zurecht einwenden:

    • Es ist eben nicht egal, "ob mit deutschen, holländischen oder anderen Spielern". Im Sport ist es nämlich üblich, dass auch Nationalmannschaften gegeneinander antreten, und da will man natürlich primär den eigenen Nachwuchs fördern. Es sei denn, Ausländerregelungen würden auch bei Nationalmannschaften zukünftig als diskriminierend angesehen und aufgehoben werden. :DD
    • "wir hätten in Europa genug Eishallen"…? Bitte was? Es werden hierzulande immer weniger (i.d.R. aus Kostengründen, Mittenwald wurde im Dezember z.B. geschlossen, andere stehen ständig auf der Kippe), und zu Schweden: Die haben nicht nur "viel mehr Spiele", die haben vor allem "viel mehr Eishallen", weil Eishockey dort einen ganz anderen Stellenwert hat.

    Ich bin da auf @Horst Seite und sehe das de jure n ch als Berufsverbot bzw das treffendere Wort wäre vielleicht Diskriminierung des Arbeitnehmers (= der Spieler), bei denen der Arbeitgeber (= die Vereine) vor Gericht wenig Chancen haben würden sollte mal ein Präzedenzfall vor Gericht landen.

    Der wie genau aussehen könnte…?

    Wir sind im Sport. Da wird keine Stelle m/w/d öffentlich ausgeschrieben, und dann bekommt die (vermeintlich) am besten qualifizierte Person den Job. Das wird zwischen Spieler(n) und den/dem bei dem jeweiligen Club Verantwortlichen frei verhandelt, und letztlich entscheidet der Club nach eigenem Ermessen. Und wenn ihm die Nase, der Charakter oder auch die Staatsangehörigkeit eines Spielers nicht passt, dann bekommt er den Job eben nicht.

    Für den Prozess, bei dem ein Spieler eine Verpflichtung wegen angeblicher Diskrminierung einklagt, buche ich mir ’ne Dauerkarte, wird bestimmt lustig.

    Es wird schon seinen Grund haben, dass die Kontingent-Vereinbarung ein "gentlemans agreement" ist und nicht vertraglich fixiert.

    Natürlich hat das ’nen Grund: Es wäre ein Verstoß gegen EU-Recht (nehme ich mal an). Und dieses gilt wie gesagt sowieso nur für EU-Spieler, also z.B. keine Nordamerikaner. Damit wäre der allergrößte Anteil aus der Debatte eh schon raus.

    Dass Saskatoon ihn gezogen hat, wurde aber mit Kopfschütteln registriert (daher auch nur Letztrundenpick), da sich das Lager von Lewandowski deutlich dahingehend positioniert hat, hier Profieishockey spielen zu wollen und nicht Major Junior.

    Ich muss auch zugeben, den von mir selbst hier (und sogar mehrfach) verlinkten RP-Artikel von Schwickerath mittlerweile völlig verdrängt zu haben, als ich gestern die originale Meldung der Blades gepostet hatte. :facepalm:

    Trotzdem ist nichts ausgeschlossen, er ist drüben auf dem Zettel, und man wird im Dome den einen oder anderen NHL-Scout antreffen können.

    Die Ausländerregelung ist ein sog. Gentlemen‘s Agreement zwischen den Clubs und rechtlich nicht bindend!

    Ist bekannt und stand auch schon oben, aber genau deshalb doch erst recht keine Begründung für die Behauptung, es gäbe hier ein "Berufsverbot". Von daher ist mir nicht klar, worauf Du hinaus wolltest?

    … nope, war auch nicht so gemeint! Hab‘s nur kommentiert weil ich da eigentlich ganz Deiner Meinung bin … sehe allerdings das ganze auch auf wackeligen Beinen! Das ist es eigentlich auch schon!

    Dafür funktioniert es aber erstaunlich gut. Ein Club, der gezielt und bewusst gegen dieses Gentlemen’s Agreement verstoßen würde, hätte in der Liga wohl ziemlich verschissen.

    Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: Im Falle eines oder mehrerer freier Plätze im Kader, wird der EU Ausländer nicht verpflichtet wegen aufgebrauchter Lizenzen. Ein Deutscher hingegen bekommt den Job.

    Bist Du schwierig… Vielleicht hätte der deutsche Spieler den Job ja auch sowieso bekommen. Und der Ausländer könnte immer noch bei einem anderen Club unterkommen.

    Du sprichst von "Berufsverbot", und das heißt: Du darfst hier kein Eishockey spielen, nie, null, nada, unter keinen Umständen und für alle Zeiten. Und das gibt es hier nicht.

    Genau dagegen hat Bosman geklagt.

    Nein, Bosman hat wegen der (seiner Meinung nach zu hohen) Ablösesumme geklagt, die der RFC Lüttich festgesetzt hatte, obwohl der Vertrag bereits ausgelaufen war. Um freie Ausländer-Kontingentstellen bei einem ausländischen Verein o.ä. ging es in diesem konkreten Fall gar nicht, das war dann lediglich eine weitergehende Folge, nachdem das belgische Gericht den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet hatte.

    Zudem betrifft die Entscheidung nur EU-Spieler (also z.B. keine Nordamerikaner oder Russen). Somit auch nicht Mauermann, und mit dem hatte es ja hier angefangen.

    Die Ausländerregelung ist ein sog. Gentlemen‘s Agreement zwischen den Clubs und rechtlich nicht bindend!

    Ist bekannt und stand auch schon oben, aber genau deshalb doch erst recht keine Begründung für die Behauptung, es gäbe hier ein "Berufsverbot". Von daher ist mir nicht klar, worauf Du hinaus wolltest?

    Ja, für (Spät-)Aussiedler aus den ehemaligen Ostblockstaaten gelten komplizierte Sonderregelungen, die aber eben auch nur für die gelten. Ganz anderer Schnack. Und auch Spätaussiedler müssen mitunter deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (Quelle).

    Als was würdest du denn die Absprache der DEL Vereine bezüglich der AL bezeichnen?

    Die Ausländerregelung der DEL-Clubs würde ich als "Ausländerregelung" bezeichnen. Dass es sich nicht um ein Berufsverbot handelt, ergibt sich schon daraus, dass in der Liga ganz viele Ausländer spielen. Und Anspruch darauf, von einem Club verpflichtet zu werden, hat kein Spieler, egal ob Deutscher oder Ausländer, ob besser qualifiziert oder nicht. Das ist immer noch die Entscheidung der Clubs, wen sie verpflichten.

    Aber ist eine lustige Vorstellung, wenn vor der letzten Saison ein ausländischer Verteidiger seinen Arbeitsplatz bei der DEG mit der Begründung versucht hätte einzuklagen "Ich bin aber besser als der Ankert!".

    Der Fall Bosman hatte einen anderen Hintergrund (hohe Ablösesumme trotz ausgelaufenen Vertrages). Seitdem kann jeder EU-Spieler innerhalb der EU seinen Arbeitsplatz frei wählen. Vorausgesetzt, er bekommt überhaupt einen.

    […] im anderen Fall ist man Deutscher weil wir tatsächlich immer noch von Geburt an Deutsche sein können, wenn der Opa Deutscher war.Auch wenn der Opa vor 50 Jahren ausgewandert ist und wir noch nie was von Deutschland gehört haben .Die beiden Möglichkeiten werden leider immer wieder, meist durch Unkenntnis, durcheinander gebracht.

    Mit der Unkenntnis bist Du auf dem richtigen Weg:

    Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung ist erforderlich, dass Ihr Vater und/oder Ihre Mutter zum Zeitpunkt Ihrer Geburt deutsche Staatsangehörige waren. Außerdem ist das zum Zeitpunkt Ihrer Geburt geltende Staatsangehörigkeitsgesetz zu beachten.

    "Opa" reicht also schon mal nicht. Soviel zu "Unkenntnis".

    Ich will aber nicht ausschließen, dass auch diese Auskunft des AA nicht (mehr) dem aktuellen Stand entspricht (für den Fall Mauermann dürfte sie aber gegolten haben), denn wie wir in einem anderen Thread schon gesehen haben, verbreitet z.B. die Botschaft Dublin überholte Informationen. Und nicht nur die, sondern z.B. auch aktuell immer noch der/die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung:

    Wann habe ich einen Anspruch auf Einbürgerung?

    Es gibt viele Wege zur deutschen Staatsangehörigkeit. In der Regel müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben:

    • Sie leben seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland.
    • Sie können Ihre Identität nachweisen.
    • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
    • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren – ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II („Hartz IV“).
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse
    • Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
    • Sie bekennen sich zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie ordnen sich in die deutschen Lebensverhältnisse ein.
    • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
    • Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel bei der Einbürgerung verlieren oder aufgeben.

    Mindestens die drei markierten Punkte stimmen ja schon mal nicht (mehr).

    Herrje, ich bin ehrlich entsetzt, das ist ja peinlich. Es gibt anscheinend niemanden in diesem Staat, der dafür zuständig und verantwortlich ist (oder sich wenigstens dazu berufen fühlt), sämtliche offiziellen Informationen zu diesem seit Ewigkeiten diskutierten Gesetz im Netz auf den aktuellen Stand vorzubereiten und am 27.06.2024 auf den Knopf zu drücken.

    Insofern bist Du hinsichtlich des "Opa" entlastet. Wenn schon offizielle Stellen der Bundesregierung unzutreffende und widersprüchliche Informationen verbreiten, dann dürfen das Bürger erst recht. Vielleicht hast Du ja tatsächlich irgendwo eine (mir allerdings unbekannte) Quelle gefunden, die auch den "Opa" (oder den Schäferhund) als hinreichende Voraussetzung erklärt.

    Aber zurück zu Mauermann: Tatsächlich weiß ich nicht, ob seine Mutter und/oder sein Vater am 19.10.1990 deutsche Staatsangehörige waren, und werde das auch nicht nachforschen (können). Kann schon sein, dass es da "gepasst" hat, trotzdem dürfte er sich als deutscher Staatsbürger etwas mehr bemühen, die Sprache "seines" Staates wenigstens in Grundzügen zu beherrschen.

    Der Vorwurf eines "quasi Berufsverbots" ist jedenfalls so oder so unzutreffend.

    Smicek

    Schreibt jemand, der Smicek heißt.

    Du glaubst wirklich, dass die User hier so heißen wie ihr Nick…?

    Smicek

    Jener Jiri lief bereits in den frühen 80ern mit deutschem Pass für die DEG auf. Sollen wir also deiner Meinung nach die polnischen Pflegekräfte,die indischen ITSpezialisten und die iranischen Ärtzte mit deutschen Pässen ausstatten (weil die werden ja dringend gebraucht)und die Arbeitnehmer,die dir nicht genehm sind ,hier mit quasi Berufsverboten belegen?

    Du hast da was nicht verstanden. Zunächst: Ich kann mich an Jiří Šmíček auch noch erinnern, und sogar gut. Hab mich immer gefreut, wenn er aufs Eis kam. Wie das bei ihm mit der Einbürgerung damals gelaufen ist, weiß ich nicht. Da war ligaweit alles nicht so sauber.

    Egal welcher Job und welche Herkunft: Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nun mal an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, und eine davon ist die Sprache. Wer die zu einem gewissen Grad beherrscht (und auch alles Weitere erfüllt), bekommt sie, alle anderen nicht.

    Und Mauermann beherrscht sie nicht, nicht einmal 5 Jahre nach seiner Einbürgerung (siehe/höre Interview). Ein "Berufsverbot" ist bzw. wäre das trotzdem nicht (auch nicht "quasi"), er dürfte ja auch ohne deutschen Pass problemlos in der DEL spielen.

    Hat sich anscheind noch gar nicht bis hier herumgesprochen (oder ich habe es verpasst). Jedenfalls erfahre ich gerade erst zufällig davon:

    Blades Draft Blazek & Lewandowski in 2024 CHL Import Draft - Saskatoon Blades
    SASKATOON, SK – The Saskatoon Blades drafted two players in the 2024 CHL Import Draft today (Jul.3). The Blades used the 60th overall selection to choose…
    chl.ca

    Je nachdem, wie es bei der DEG laufen wird, könnte es sein, dass wir nicht sehr lange Freude an Lewandowski haben werden.

    Ist für mich eines der großen Ärgernisse, weshalb es mir nicht gut ... nein: überhaupt nicht gelingt, in den Chor des Abfeierns der ach so kultigen Bremerhavener mit ihrem Mini-Etat (höhö) einzustimmen.

    Gibt es jemanden, der das tut (außer den Medien)? Ich kenne keinen.

    Ich würde jetzt nicht mein Augenlicht darauf verwetten, dass zB Herr Mauerman(n) diesen Zirkus auch mitmachen musste, auch wenn es bei ihm unter Umständen eventuell vielleicht möglicherweise einen winzigen Hauch sinnvoller gewesen wäre als bei Frau Smicekova.

    Ich weiß gar nicht, was Du hast. Hier ein Video-Interview von Mauermann (und Maxwell) mit der Nordsee-Zeitung von 2021. Dafür dass er da erst 5 Jahre die deutsche Staatsbürgerschaft besaß, spricht er doch perfekt (Video startet bei 1:07, bei 1:30 kann man aber eigentlich schon wieder abschalten):

    Externer Inhalt www.youtube.com
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    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Mangels Premium-Account kann ich das nicht sehen, aber wenn man unten bei "Players per Nation" auf Germany klickt, dann kann man’s sehen:

    Elite Prospects - NHL Draft Center CONSOLIDATED RANKING TOP 32
    CONSOLIDATED RANKING TOP 32 - for the NHL Entry Draft
    www.eliteprospects.com

    Oder auch hier:

    David Lewandowski - Stats, Contract, Salary & More
    Eliteprospects.com hockey player profile of David Lewandowski, 2007-02-20 Germany. Most recently in the undefined with Düsseldorfer EG. Complete player…
    www.eliteprospects.com

    Aber dieses Ranking ist natürlich in keiner Weise "offiziell".

    Freigeschalteter RP+-Artikel vom 17.07.2024 (Schwickerath):

    Wegweisende Änderung: Wie das neue Einbürgerungsgesetz die DEL verändern könnte
    Nach der Gesetzesänderung kann man bereits nach fünf Jahren im Land einen deutschen Pass beantragen. Im Eishockey versuchen das nun mehrere ausländische…
    rp-online.de

    Die meisten Spieler dürften gegenwärtig schon am Sprachtest scheitern, und ich hoffe, die Behörden verfahren auch entsprechend und nehmen das ernst.

    Wir sind zwar heftig OT, aber deshalb einen eigenen Thread aufzumachen, lohnt wohl auch nicht (oder vielleicht doch?). :/

    Für mich ist die gute Platzierung von Duisburg nachvollziehbar. Die Stadt hat zwar ein schlechtes Image (für Auswärtige). Jedoch, wie die Menschen hier miteinander überwiegend umgehen und vorrangig die südlichen Stadtteile sind sehr positiv hervorzuheben.

    Na ja, aber Duisburg besteht eben nicht nur aus "Angermund-Nord".

    Im Einleitungstext des "Glücksatlas"heißt es:

    Die höchste Lebenszufriedenheit findet sich in Städten, die familiär, beschaulich, sicher und grün geblieben sind. Hohe Einkommen und Wirtschafts­kraft spielen für das Lebens­glück nur eine untergeordnete Rolle. Reiche Städte wie München sind nur im Mittelfeld, ärmere wie Erfurt stehen an der Spitze. Am wichtigsten für die Lebens­zufrieden­heit ist die städtische Familien- und Bildungspolitik, gefolgt von einer guten Gesundheits­versorgung.

    Das sind jetzt alles keine Indikatoren, die man unbedingt mit Duisburg assoziieren würde. Zumal es, wenn man auf die Zeile von Duisburg in der Tabelle klickt, sogar auch noch heißt:

    Auf der anderen Seite ist es die Stadt mit den meisten Wohnungseinbrüchen, der geringsten Kaufkraft und der niedrigsten Ärztedichte.

    Damit fallen zumindest "sicher" und "gute Gesundheitsversorgung" ja eigentlich schon mal raus. Insofern ist das Ergebnis schon erstaunlich. Interessant aber auch, dass es "In keiner anderen der 40 Großstädte […] weniger Einpersonenhaushalte" gibt (in Düsseldorf dürfte es genau umgekehrt sein).

    Aber "lustig" ist auch Krefeld: Erst gestern berichtet die RP über ein anderes Städteranking (Prognos) vom 12.07.2024, bei dem Krefeld miserabel abschneidet (auf Platz 60 von 71 Großstädten):

    Neues Städteranking: Krefeld liegt im falschen Bundesland
    In der neuen Prognos-Rangliste 2024 mit 71 deutschen Großstädten belegt Krefeld einen der hinteren Plätze. Über einen Hoffnungsschimmer und die Antwort, warum…
    rp-online.de

    Auch die Kommentare unter dem Artikel lassen überwiegend nicht viele gute Haare an der Stadt. Wie Duisburg und Düsseldorf dort abschneiden, geht aus dem Artikel nicht hervor, aber einem BILD-Artikel kann man entnehmen, dass Duisburg (und einige andere Ruhrpott-Städte) noch schlechter abgeschnitten haben müssen als Krefeld.

    Aber der Krefelder scheint genügsam zu sein: Platz 5 im Glücksatlas ist im Verhältnis dazu geradezu sensationell.

    Fazit: Vielleicht sollte man all diese Städterankings generell nicht allzu ernst nehmen. Auch wenn Düsseldorf in kaum einem dramatisch abfällt (zumindest ist mir bisher keines bekannt geworden, aber ich kenne sicher auch nicht alle).

    Wie bereits vor 6 Tagen von Niki Mondt im "Fragengewitter" als "fix" bestätigt (bzw. veröffentlicht, bestätigt hat er es ja schon im Gespräch am 24.06.), jetzt auch offiziell bekanntgegeben:

    Und der RP-Artikel von heute dazu (Lonn):

    Von der Trainerbank an den Schreibtisch: So soll Alexander Barta Manager Niki Mondt bei der DEG unterstützen
    In der vergangenen Saison war Alexander Barta noch Mitglied des Trainerteams der Düsseldorfer EG. Anschließend wurde sein Vertrag nicht verlängert, allerdings…
    rp-online.de

    Ich persönlich bezweifle, dass die Vereine von der Magenta-TV Übertragung "genau gar nichts" haben.

    Natürlich bekommen die Clubs auch TV-Gelder, wenn auch im Vergleich mit dem Fußball minimale. Aber das ist alles längst verhandelt und steht fest, und daher unabhängig davon, ob jemand jetzt Spiele auf Magenta schaut oder nicht. Jeder Zuschauer, der nicht in den Dome kommt, ist eine fehlende Einnahme für die DEG, da beißt die Maus keinen Faden ab. Und Dein Ticket gegen den KEC ist auch keine zusätzliche Einnahme für die DEG, denn wenn Du nicht kommst, kommt jemand anderer stattdessen.

    2021 sollen es übrigens 300.000 € pro Club an TV-Geldern gewesen sein, aktuell (und wie immer im Eishockey geheim) dürften es 400-500.000 € pro Club sein:

    So viel TV-Geld gibt es für Eishockey, Handball und Basketball
    Handball, Basketball und Eishockey stehen im Schatten des Fußballs. Das macht sich auch bei den TV-Verträgen deutlich bemerkbar.
    www.digitalfernsehen.de

    Lächerlich im Vergleich.

    Vielleicht kann es auch mal die eigene Sichtweise unterstützen, wenn man sich darauf einlässt, warum es Menschen gibt, die nicht zu jedem Heimspiel kommen (können).

    Ist okay. Um jedes Heimspiel geht’s auch gar nicht, aber bei 200 km einfacher Strecke wären sicher deutlich mehr Spiele im Dome möglich als nur ausgerechnet diese zwei. Von 50 Spiele auf Magenta schauen hat Dein "geliebter Düsseldorfer Verein", für den die Ticketerlöse eine der Haupteinnahmequellen sind, nämlich genau gar nichts.

    Man kann auch von Düsseldorf nach Wolfsburg, Bremerhaven, Augsburg oder München fahren, Spiel gucken, und danach wieder nach Düsseldorf zurückfahren (ich weiß das, weil alles schon gemacht). Sicher nicht so oft, aber 200 km sind nun wirklich keine Strecke.